<sub class="descriptionSection">29-06-2025 10:37:am // #Tag // [[WPUG]]</sub>
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## Vertragsrecht Teil 2
### Willenserklärung
3 Arten von Willensäußerungen:
- mündlich
- schriftlich
- stillschweigend = konkludent
Erklärt die Absicht einer Rechtswirkung
- Vertrag schließen
- Vertrag aufheben
- Vertrag verändern
### Rechtsgeschäft
Es gibt verschiedene Arten von Rechtsgeschäften:
- einseitiges Rechtsgeschäft
- Eine Person gibt eine Willenserklärung mit Rechtswirkung ab
- Es gibt auch zwei verschiedene arten hier:
- empfangsbedürftige:
- Die Willenserklärung hat erst Rechtswirkung wenn ein andere von ihr weiß
- Kündigung
- Annahme eines Erbes
- Widerruf
- Anfächtungserklärung
- Nicht empfangsbedürftige
- Die Willenserklärung muss niemanden mitgeteilt werden WE = RG
- Testament
- Eigentumsaufgabe (Sperrmüll)
- zwei - / mehrseitige Rechtsgeschäfte
- Zwei oder mehr Personen geben übereinstimmende Willenserklärung ab
- Einseitig verpflichtend
- Nur eine Person verpflichtet sich zu einer Leistung, die andere Seite nimmt an
- Schenkungsvertrag
- Erbvertrag
- Bürgschaftsvertrag
- gegenseitig verpflichtend
- Mindestens zwei Personen verpflichten sich zu einer Leistung
- Kaufvertrag
- Arbeitsvertrag
- Versicherungsvertrag
- Mietvertrag
### Anfechtbarkeit
gemäß §143 Abs. 1 BGB muss die Anfechtung gegenüber dem Vertragspartner schriftlich erfolgen und diesem auch zugehen. (Anfechtung ist eine empfangsbedürftige einseitige WE)
Angefechtet werden kann wegen:
- Inhaltsirrtum
- Erklärungsirrtum
- Eigenschaftsirrtum
- Übermittlungsirrtum
- Betrug
- Drohung
- Arglistige Täuschung
#### Anfechtungsfristen
- bei Inhalts, Erklärungs, Eigenschafts, Übermittlungsirrtum
- 10 Jahre nach Abgabe der WE ist keine Anfechtung mehr möglich
- unverzüglich, d.h ohne schuldhaftes Zögern nach Erkennen des Irrtums
- bei arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung
- 10 Jahre nach Abgabe der WE ist keine Anfächtung mehr möglich
- innerhalb eines Jahres nach kenntnis der Täuschung
- innerhlab eiens Jahres nach Ende der Zwangslage
- Bei Motivirrtum
- Hat keine Anfechtungsgrundlage
### Nichtige Rechtsgeschäfte
- Scheingeschäft
- Geschäftsunfähigkeit
- Formmangel
- Sittenwidriges RG / Wucher
- Mangel der Ernsthaftigkeit (Scherzgeschäft)
- gesetzliches Verbot
### Vertragsarten
- Kaufvertrag
- zweiseitige verpflichtendes RG
- entgeldliche Veräußerung von Sachen oder Rechten
- Schenkungsvertrag
- notariell beurkundeter Schenkungsvertrag
- Unentgeldliche Veräußerung von Sachen oder Rechten
- Mietvertrag
- Mietverträge mit Befristung > 1 Jahr müssen Schriftlich formuliert werden. Bei Misachtung der Form gilt Mietvertrag als unbefristet abgeschlossen
- Entgeltliche Überlassung von Sachen oder Rechten
- Pachtvertrag
- Entgeltliche Veräußerung von Sachen zum gebrauch einschließlich der daraus anfallenden Erträge
- Leihvertrag
- es kommt die selbe Sache zurück
- Unentgeldliche überlassung von Sachen zum Gebrauch
- Darlehensvertrag
- ist erst bei Auszahlung des Geldes gültig
- der Kreditvertrag ist sofort mit Unterzeichnung gültig
- Entgeltliche (mit Verzinsung) oder Unentgeltliche (ohne Verzinsung) Überlassung von Geld gegen Rückzahlungsverpflichtung
- Sachdarlehensvertrag
- formfrei
- eskommt nicht dieselbe Sache zurück sondern nur die **gleiche**.
- Entgeldliche oder Unentgeldliche Überlassung von vertretbaren Sachen (=austauschbaren Sachen) gegen Rückgabe einer Sache gleicher Art und Güte
- Dienstvertrag
- Arbeitsvertrag (Angestellte)
- Verträge mit Katalogberufen (Freiberufler, z.B Ärzte, Anwälte, Steuerberater)
- Schuldet keinen Erfolg -> Jeder Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag, aber nicht umgekehrt
- Werkvertrag
- Softwareentwickler
- Dienstvertrag (für Scrum)
- Werksvertrag (traditionelle Entwicklung)
- schuldet einen Erfolg -> typischerweise alle Handwerksleistungen und Personentransportverträge
### Schenkungsvertrag
>! Schenkung und Erbe sind steuerrechtlich ein Topf
Ein Schenkungsvertrag ist ein mehrseitiges, aber einseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft welches notariell beurkundet werden muss.
Wenn eine Immobilie Verschenkt wird kann sie entweder aufgelassen werden oder muss ins Grundbuch eingetragen werden.
Im falle einer Auflassung müssen beide Parteien anwesend sein vor einer Zuständigen Stelle z.B Notar
#### Freibeträge bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Für Ehepartner: 500.000€, Steuerklasse 1
Für Kinder, etc.: 400.000€
Für Enkelkinder: 200.000€
Für Eltern und Großeltern: 100.000€, Steuerklasse 1
Für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung: 20.000€, Steuerklasse 2
Für alle anderen Empfänger: 20.000€, Steuerklasse 3
Die Steuerklasse hier hat nichts mit Einkommens bzw. Lohnsteuer zu tun.
Der Pflichtteil des Erbes beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils
##### Höhe des Steuersatzes
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#### Vor / Nachteile bei einem Schenkungsvertrag
Eine Schenkung kann für den Beschenkten Vor- und Nachteile haben.
z.B Lebenslanges Wohnrecht (Schenker übergibt Haus und Hof, darf aber bis ans lebensende wohnen) (=Nießbrauchrecht)
Auch hat der Schenker die möglichkeit den Vertrag rückgängig zu machen.
Wenn dies der Fall ist muss das Finanzamt die schenkungssteuer zurückzahlen
#### Ausnahme der Besteuerung
- Ausnahmen sind im §3 Grunderwebsteuergesetz geregelt
- Lebenspartner, sowie Verwandte in gerader Linie sind grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer befreit => Gilt für alle Immobilschenkung und Erbschaften
- Grundstücke die mit Gewinn veräußert werden könnten ist dem Erbe möglicherweise eine 10 Jahres Haltefrist angebunden
- Diese Frist gilt auch für Schenkungen
## Vertragsrecht Teil 3
### Mögliche Pflichtverletzungen im Vertragsrecht
- Pflichten des Kunden (= Rechte des Lieferanten)
- Bezahlung der Ordnungsgemäß gelieferten Ware
- Zahlungsverzug
- die bestellte War muss fristgerecht angenommen werden
- Annahmeverzug
- Pflichten des Lieferanten (= Rechte des Kunden)
- die bestellte Ware muss fristgerecht geliefert und übereignet werden
- Lieferverzug
- Die Ware muss mangelfrei geliefert werden
- Schlechtleistung
### Verzug bei der Leistungserfüllung
Kommt eine Partei ihren Verpflichtungen nicth nach, kommt sie in Verzug
- Schuldhafte Nichterfüllung
- Der Schuldner muss Schuld an der Verzögerung haben
- Bei Geldschulden liegt jedoch regelmäßig Verschulden vor, selbst dann, wenn der Schuldner unverschuldet in Geldnot geraten ist.
- Fälligkeit der Verpflichtung bzw.
- Mahnung, Klage / Mahnbescheid, Kalenderfristablauf, definitive Verweigerung
- 30 Tage nach Rechnungszugang tritt bei zweiseitigem Handlesverkauf Verzug ein!
- beachte: bei Verbrauchern ist hierzu ein Hinweis auf der Rechnung notwendig!
- Allgemeine Verjährungsfrist ist 3 Jahre
#### Arten von Verzug
Basiszinsatz 2025: 2,27% (orientiert am EZB Hauptrefinanzierungszinsatz)
- Zahlungsverzug
- der Kunde Zahlt nicht oder nicht rechtzeitig
- Rechte des Lieferanten:
- Bestehen auf Erfüllen des Vertrages
- Schadensersatz wegen Verzug:
- Verzugszinsen:
- vertragl. Vereinbart oder
- 5% über Basiszinsatz bei Privatleuten
- oder 9 % über Basiszinsatz bei Unternehmen
- => 5%+2,27% = 7,27%
- Annahmeverzug
- Der kunde nimmt die ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht an
- Rechte des Lieferanten
- Bestehen auf Erfüllung des Vertrages
- Nachfristsetzung
- Rücknahme der Ware und Schadensersatzansprüche
- Weiterverkauf der Ware
- Versteigerung
- Bei verderblichen Waren auch Notverkäufe
- Lieferungsverzug
- der Lieferant liefert nicht oder nicht rechtzeitig
- Rechte des Kunden:
- Bestehen auf Erfüllung des Vertrages
- Schadensersatzansprüche
### Die Schlechtleistung
#### Rechte des Käufers bei "Schlechtleistung"
1. Stufe:
1. Zuerst kann der Käufer / Besteller nur Nacherfüllung verlangen. Unter Nacherfüllung versteht man Lieferung einer neuen Ware. Das wahlrecht zwischen beiden Arten hat der Käufer
2. Er hat auch recht auf Schadensersatz wenn der Verkäufer den Mangel verschuldet hat
3. Es gilt für Verbrauchsgüter die Beweislastumkehr für die ersten 6 Monate ab Kauf
2. Stufe:
1. Erst wenn der Verkäufer innerhalb einer vom Käufer angemessen gesetzten Nachfrist nicht erfolgreich nacherfüllt, kann der Käufer in zweiter Stufe vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen
#### Rechte des Käufers / Bestellers bei einer Schlechtleistung
1. Stufe: Nacherfüllung -> Mängelbeseitigung oder -> Neulieferung
2. Stufe: Minderung des Kaufpreises Rücktritt des Kaufvertrag -> Anspruch auf Schadensersatz wenn ein Schaden entstanden ist