<sub class="descriptionSection">23-09-2024 11:14:am // #Vertragsrecht // [[Vertragsrecht 1]]</sub>
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## Aufgabe 0:
### Angabe:
![[Pasted image 20240923111953.png]]
### Lösung:
Da Herr Müller keine Verwandten hat, muss die gesetzliche Erbordnung nicht beachtet werden. Herr Müller kann sein Erbe frei verteilen. Haushalterin und zweijährige Tochter können erben mit einem Freibetrag von jeweils 20.000€ und Versteuerung und des restl. Vermögens (30.000€) zu 30%.
> [!NOTE] Note
> Die Mutter verwaltet das vermögen der Tochter bis zur Volljährigkeit.
Die Willie-Scharnow-Stiftung darf als juristische Person erben.
> [!NOTE] Note
> Gemeinnützige und mildtätige (mildtätig = Einzelperson) bzw. kirchliche Stiftungen sind von der Erbschafts und Schenkungssteuer befreit.
> [!NOTE] Note
> Der Hund wird gemäß §90a BGB wie eine Sache juristisch behandelt -> Daher ist nur ein Vermächtnis zugunsten des Hundes möglich
## Aufgabe 1:
![[Pasted image 20240923111515.png]]
## Aufgabe 2:
### Angabe: ![[Pasted image 20240923111549.png]] Lösung
Da die GmbH eine juristische Person des privaten Rechts ist und der Geschäftsführer nur Angestellter der Firma, muss die GmbH verklagt werden. Die GmbH ist ein eigenständiges Rechtssubjekt, das im Namen der Firma klagen und verklagt werden kann.