<sub class="descriptionSection">14-10-2024 10:57:am // #Vertragsrecht // [[Vertragsrecht 1]]</sub>
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## §113 Dienst und Arbeitsverhältnis (allgemein)
- (1) Stimmt der gesetzl. Vertreter einen Dienst- oder Arbeitsverhältnis des Minderjährigen zu, so darf diesr alle Rechtsgeschäfte in diesem Zusammenhang uneingeschränkt tätigen (z.B Verkauf von Alkohol beim Edeka im Verkauf)
- Im Rahmen des Arbeitsvertrages hat der Minderjährige Handlungsvollmacht
## Widerrufsrecht
### 355§ BGB Widerrufsrecht bei Verbraucher-Verträgen
Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen dem Unternehmer mitgeteilt werden, durch eindeutige Willenserklärung (Begründung nicht erforderlich). Im Falle des Widerrufs sind empfangene Leistungen unverzüglich zurückzugewähren.
Die Rücksendekosten können auf den Besteller abgewälzt werden (§357 BGB Rechtsfolgen des Widerrufs).
### Wann beginnt die Widerrufsfrist zulaufen (§356 BGB)?
- Mit Empfang der bestellten Ware beim Käufer
- Mit Empfangs (=Übereignung) des letzten Teils bei Teilliferungen
- mit Vertragsabschluss bei digitalen Inhalten (z.B Lizenzen) oder Strom, Wasser, Gas, etc.
### 312§BGB
- (1) Dem Verbraucher steht bei auserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht zu nach §355BGB zu.
- (2) siehe Ausnahmen von RG ohne Widerrufsrecht -> mebis oder Anlage
## §439 BGB Nacherfüllung bei Schlechtleistung
bei beschädigter oder falsch gelieferter Ware trägt immer der Versender die Rücktransportkosten!
-> beduetet, dass der Käufer innerhalb von 12 Monaten ab Kauf (dann Beweislastumkehr) ein Wahlrecht hat zwischen Beseitigung des Mangels und Neulieferung
### Bsp
Kauf 1.1.2023 -> 12 Monate müsste der Verkäufer beweisen, dass der Käufer schuld am Mangel der Ware ist (Käufer ist im Vorteil) -> ab 1.1.2024 Beweislastumkehr (Verkäufer ist im Vorteil) -> ab hier muss der Käufer beweisen, dass die Wahre Schadhaft oder falsch geliefert wurde -> ab 1.1.2025 ist die 2 jährige Gewährleistungsfrist gemäß §438 Abs. 1 Nr. 3 BgB
Beim Werkvertrag z.B Handwerksleistungen hat der Unternehmer (= Handwerker, etc.) immer die Beweislast unabhängig von dem zeitl. Ablauf innerhalb der Gewährleistungsfrist! Das liegt daran, dass beim Werkvertrag immer ein Erfolg geschuldet wird.
### Dienstvertrag
- ist zb. Jeder Arbeitsvertrag
### Werkverträge
- Alle Handwerksleistungen
- Busunternehmer
- MVV
Definieren sich durch die Pflicht zur Herbeiführung einer bestimmten leistung
## Willenserklärungen und Vertragsabschluss
Ein Vertrag braucht zwei Willeneserklärungen:
### Willenserklärung 1
Angebot des Verkäufer o.d Antrag des Käufers
### Willenserklärung 2
Annahme des Angebots durch den Käufer oder Annahme des Antrags druch den Verkäufer
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WE1 und WE2 müssen inhaltlich übereinstimmen und an eine bestimmte Person gerichtet sein.
**Verpflichtungsgeschäft** = Abschluss des Vertrags
| Pflichten des Verkäufers | Pflichten des Käufers |
| -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | ------------------------------------------------- |
| Annahme der Zahlung | Bezahlen des Kaufpreises |
| Übereigenen der bestellten Ware (d.h a richtigen Ort & zur Richtigen Zeit) und die ware frei von Sach- und Rechtsmängeln liefern | Annahme der bestellten ware und prüfun auf Mängel |
**Erfüllungsgeschäft** = Erbringer der Leistung auf beiden Seiten
## Übung Vertragsabschluss
(Seite 9 im Skript)
Lösung:
Ein Telefonisches Angebot kann immer nur sofort angenommen werden! Da Fr. Schmidt zunächst alehnt, ist kein rechtsverbindliches Angebot zustande gekommen! Der Anruf nach 2 Tagen ist ein neuer Antrag an das Reisebüro, der angenommen oder abgelehnt werden kann.