<sub class="descriptionSection">04-11-2024 11:15:am // #Bruh // [[Vertragsrecht 1]]</sub>
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## Bindung an das Angebot
Das Angebot ist empfangsbedürftig, d.h es wird erst rechtlich wirksame, wenn es dem Empfänger zugeht.
- **Angebot bei Anwesenden*** muss sofort angenommen werden (persönliches Gespräch)
- **Angebot bei Abwesenden** Bindung besteht solange, wie unter regelmäß9gen Umständen eine Antwort erwartet werden kann
- Telefon: Muss sofort angenommen werden
- Brief: Neues Postgesetz ab Jan 2025, Briefsendungen dürfen zu 95% bis zu 3T (bisher 2T) dauern
> [!NOTE] Angebote ohne Fristende
> Verjähren nach der allgemeinen Verjärhungsfrist nach 3y §195 BGB und nach 199 BGB beginnt die Frist am Jahresende zu laufen
## Beispiele
### 3.
Es liegt ein zweiseitiger Handelskauf nach HGB vor
Da beide Geschäftspartner Kaufleute im Sinne des HGB sind und eine Geschäftsbeziehung besthet, gilt hier das zwischen Kaufleuten geübte Recht (§346 HGB), dass Schweigen auf eine KBS = Kaufmännishces Bestätigungsschreiben als Zustimmung gilt. Auch falls die ursprünglichen Vertragsinhalte verändert wurden!
### 2.
Es liegt ein Werkvertrag zugrunde. Der Werkvertrag kann storniert werden (Widerruf), aber der Besteller muss dem Handwerker schadlos halten, d.h stonorkosten zahlen.