<sub class="descriptionSection">30-09-2024 06:43:pm // #Vertragsrecht // [[Vertragsrecht 1]]</sub>
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Zur Geschäftsfähigkeit zählen diese 3 Unterbreiche:
| Nicht geschäftsfähig | Beschränkt Geschäftsfähig | Voll Geschäftsfähig |
| --------------------------------------------------- | ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | --------------------------------------------------------------------- |
| Kinders bis zum vollendeten 7ten **Lebensjahr** | Personen ab dem vollendeten 7ten Lebensjahr | Personen ab dem vollendeten 18ten Lebensjahr und Juristische Personen |
| Rechtsgeschäfte sind:<br>nichig und rechtsunwirkend | Rechtsgeschäfte eines beschränkt geschäftsfähigen sind schwebend unwirksam bis der gesetzliche Vetreter zustimmt | Rechtswirkend |
## Ausnahmen
### Taschengeldparagraph
> [!abstract] 110§ Taschengeldparagraph
> Rechtsgeschäfte aus dem Taschengeld (siehe Taschengeldtabelle) pro Monat finanziert werden, können ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden z.B darf ein 17 Jähriger pro Monat 70€ ausgeben
Aus dem Taschengeldparagraphen folgt auch, dass keine Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden dürfen, mit denen laufende Verbindlichkeiten verbunden wären. Beispiel wären Handy- Miet- Verschicerung- verträge.
### Rechtlicher Vorteil
> [!abstract] §107 BGB
> Der 107te Paragraph im BGB besagt das beschränkt geschäftsfähige Personen **ohne** die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter Verträge, etc. abschließen dürfen **wenn dieser auschließlich rechtliche Vorteile bietet (z.B eine Geldschenkung)**
Für diesen Paragraphen liegt der rechtliche Vorteil nur vor, wenn mit dem Erbe / Schenkung / etc. **keine Verpflichtungen verbunden sind** (z.B renovierung einer Immobilie)