<sub class="descriptionSection">14-12-2024 03:25:pm // #Tag // [[WPUG]]</sub> ____ ## Natürlich vs Juristische Personen Es gibt zwei arten von Personen: - Natürliche Personen - alle Menschen (egal welches Alter, Geschlecht, etc.) - Beginn: Mit der Geburt (Zeugung) - Ende: Mit dem **Hirntot** - Juristische Personen - Sind Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit rechtlicher Selbstständigkeit - Aufteilbar in zwei arten: - Juristische Personen öffentliches Recht (Öffentlich Rechtliches, Stadtwerke, Handwerkskammern, Geminden, etc.) - Beginn: Mit inkraft treten eines Verwaltungsaktes - Ende: - Juristische Personen privates Recht (alle Kapitalgeschellschaften (GmbH, AG, KGaA, etc.), Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, etc.) - Beginn: Mit eintragung ins Handelsregister bzw ins Vereinsregister, etc. - Ende: Löschung im Register ### Beispiel: Birgit, 19, Azubi: natürliche Person Bayrischer Rundfunk: Jur. Person öffentliches Recht Bankhaus Donner & Reuschel: Jur. Person privatem Rechts ## Geschäftsfähigkeit Es gibt drei Phasen der Geschäftsfähigkeit: - nicht Geschäftsfähig - beschränkt Geschäftsfähig - voll Geschäftsfähig ### Nicht Geschäftsfähig Nicht geschäftsfähig sind: - Kinder bis zum vollendeten 7ten Lebensjahr - dauernd Geisteskranke - Zeitweise bewustseinstrübung (also wenn man betrunken / auf drogen ist, etc.) Rechtsgeschäfte von nicht-geschäftsfähigen Personen sind: **Nichtig - rechtsunwirkend** ### Beschränkt Geschäftsfähig Beschränktgeschäftsfähig sind: - Personen ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Zu beachten hier ist: Rg. eines beschränkt geschäftsfähigen sind schwebend unwirksam bsi der gesetzliche Vertreter zustimmt (Frist 2 WO bis Zustimmung der Eltern). Definiert int §111BGB Es gibt hier ein paar ausnahmen: - §110 BGB (Taschengeldparagraph) RG aus dem Taschengeld sind ohne Zustimmung möglich - Deshalb dürfen keine abos, handyverträge, etc. finanziert werden - §107 BGB beschränkl geschäftsfähige dürfen RG ohne EInwilligung der gestzl. Vertreter abschließen, wenn diese nur der Person einen rechtlichen Vorteil verschaffen (i.e Erben, Schenkung, etc). Es darf keine Verpflichtung folgen. ### Voll Geschäftsfähig Voll Geschäftsfähig sind: - Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr - Juristische Personen Rechtsgeschäfte von diesen Personen sind voll rechtswirksam ## Zustandekommen eines Vertrages Ein Vertrag kommt immer nur durch zwei Wilenserklärungen zusammen die übereinstimmen: -> Willenserklärung I: Angebot des Verkäufers oder Antrag des Käufers -> Willenserklärung II: Annahme des Angebots durch den Käufer oder Annahme des Antrag durch den Verkäufer Das nennt man dann ein Verpflichtungsgeschäft (Abschluss eines Vertrags) ### vertragstypische Pflichten | Pflichten des Verkäufers | Pflichten des Käufers | | --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | ----------------------------------------------------------------------- | | Übereignung der bestellten Ware (d. h am richtigen Ort, zur richtigen Zeit) und frei von Sach und Rechtsschäden | Annahme der Bestellten Ware und prüfen auf Mängel (sonst Annahmeverzug) | | Annahme der Zahlung | Bezahlen des Kaufpreises | Sowas nennt man Erfüllungsgeschäft (Erbrigen der Leistung auf beiden Vertragsseiten) ### Gültigkeit eines Angebots Je nach dem wie das Angebot gemacht wird, hat es unterschiedlcihe lange gültigkeiten -> Persönlich oder Telefon: Muss sofort agenommen werden, danach verfallen -> Angebot in Abwesenheit -> E-Mail: sobald die Email oder Fax in den Machtbereich des Empfängers gekommen ist -> Brief: Da ein Brief bis zu 3 Tage brauchen kann, geht man von ca. 8 Tagen aus -> Befristets Angebot: bis Fristend oder ohne Fristende verjährt nach der allgemeinen Verjährungsfrist (Frist beginnt am ende des Jahres) -> freibleibendes Angebot: z.B solange der Vorrat reicht ## Formvorschriften | Schriftform | Amtliche oder notarielle Beglaubigung | Notarielle Beurkundung | | ----------------------------------------------------------------------------------------------------- | -------------------------------------------------------------------------------------------- | ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | | §126 BGB | Die Echtheit der Unterschrift unter einem Schriftstück wird amtlich oder notariell bestätigt | Ein Notar hätl die Willenserklärung schriftlich fest und bestätigt deren Inhalt und die Echtheit der Unterschriften | | eigenhändige Unterschrift erforderlich | | | | z.B | z.b | z.B | | - Privates Testament (Handschriftlich mit VOr- und Zuname und lesbarer Unterschrift)<br>- Kündigungen | amtliche Beglaubigung erfolt bei Behörden (Schule, Uni, Gemeinde Standesamt, etc.) | - Öffentiches Testament (=Notarielles Testament),<br>- Erbvertrag als Berliner Testament | z.B wenn BMW eine Maschine im Wert von 50.000€ kauft ist das formfrei möglich aber die Buchführung für die Zahlung muss stimmen. > [!NOTE] Wichtig > Wird die gesetzliche Form nicht eingehalten ist das Rechtsgeschäft ungültig | Art | Formvorschrift | | ----------------------------------------- | ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | | Grundstückverträge | Notarielle Beurkundung | | Schenkung (Schenkungsvertrag, Erbvertrag) | notarielle Beurkungung | | Bürgschaft | schriftlich wenn B2C<br>Mündlich bei B2B | | Verbraucherkreditverträge | nur schriftlich mit [[#Widerruf]]srecht | | Haustürgeschäfte | nur schriftlich mit [[#Widerruf]]srecht | | Mietverträge | Unbefristet: formfrei<br>Befristet, länger als ein Jahr müssen schriftlich gemacht werden, da Vertrag sonst unbefristet | | Kündigung eines Arbeitsverhätlnissses | Immer schriftlich | | befristete Arbeitsverträge | Schriftlich | | Arbeitsverträge | Formlos<br>die wichtigesten Inhalte müssen w.g Nachweisgesetz niedergeschbrieben werden | | Ausbildungsvertrag | Vertragsniederschrift | | Eheschließung | Standesamt (Abschluss vor Behörde) | | Öffentliches Testament | Noatr | | letztwillige Verfügung | eigenhändiges Testament (privates Testament) | ## Widerruf - Definiert in §355 BGB Widerrufsrecht - Muss innerhalb von 14 Tagen dem Verkäufer mit **eindeutiger Willenserklärung** mitgeteilt werden. - Wenn Widerruf muss der preis sofort zurückgewährt werden - Versandkosten können jedoch auf den Käufer abgewälzt werden - Das Widerfrufsrecht beginnt: - mit Empfang der Ware - mit Empfang des letzten Teils der Teillieferung - mit Vertragsabschluss bei Digitaleninhalten (z.B Softwarekauf) ### §439 Nacherfüllung bei Schlechtleistung Bei beschädigter oder falscher Ware trägt immer Verkäufer die Rücksendekosten. In den ersten 12 Monaten muss der Verkäufer beweisen dass die Ware unbeschädigt gesendet wurde, und erst danach muss der Käufer beweisen das die Ware beschädigt angekommen ist. => Käufer ist die ersten 12 Monate im Vorteil => Nach 12 Monaten dreht sich die Beweislast um und Verkäufer ist im Vorteil => Nach 2 Jahren läuft die 2 Jährige Gewährleistungsfrist ab ## Eigentum Zwei Arten von Eigentum: - Mobilien - Bewegliche Sachen, z.B ein Handy - Immobilien - Nicht bewegliche Sachen, z.B ein Haus, etc ### Übertrag von Eigentum - Mobilien - Bei beweglichen Sachen müssen beide seiten eien Einigung treffen und die Sache übergeben werden - Immobilien - Bei nicht beweglichen Sachen wei z.B einem Haus benötigt man eine notarielle Beurkundung oder Auflassungerklärung mit Grundbucheintrag des neuen Eigentümer ### Gutgläubiger Erwerb Bei dem Kauf von geliehenen sachen hat der vorherige Eigentümer kein Herausgabeanspruch. Jedoch bei gekauften gestohlenen Sachen hat der Vorherige Eigentümer einen Herausgabeanspruch!